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   BGH, 22.07.2002 - I ZR 135/02   

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https://dejure.org/2002,7607
BGH, 22.07.2002 - I ZR 135/02 (https://dejure.org/2002,7607)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2002 - I ZR 135/02 (https://dejure.org/2002,7607)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2002 - I ZR 135/02 (https://dejure.org/2002,7607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des Beschwerdewertes - Einstellung der Vollstreckung - Antragsversäumnis - Nicht zu ersetzender Nachteil - Erkennbarkeit - Nachweisbarkeit - Mündliche Verhandlung - Berufungsverhandlung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.08.1998 - XII ZR 167/98

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.07.2002 - I ZR 135/02
    Eine Einstellung der Vollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es in der Berufungsinstanz versäumt hat, von der Möglichkeit eines Antrags nach § 712 ZPO Gebrauch zu machen, obwohl der unersetzliche Nachteil bereits zu diesem Zeitpunkt erkenn- und nachweisbar war (BGH, Beschl. v. 27.8.1998 - XII ZR 167/98, NJW-RR 1998, 1603 f. m.w.N.; Musielak/Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 719 Rdn. 5).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 156/07

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Hierzu zählt namentlich, dass er es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zuzumuten gewesen wäre (BGH, Beschl. v. 8.8.1991 - I ZR 141/91, GRUR 1991, 943 = WRP 1991, 721 - Einstellungsbegründung I; Beschl. v. 2.4.1997 - I ZR 14/97, GRUR 1997, 545, 546 - Einstellungsbegründung II; Beschl. v. 22.7.2002 - I ZR 135/02).
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